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Bitte beachten Sie die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern.

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.

Ich bin als "Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" zertifiziert.

Ich biete eine fachgerechte Installation und Wartung an.

Thema LED - Beleuchtung:

 

Bei Glühbirnen wird die Helligkeit in Watt angegeben.

Bei LED`s wird die Helligkeit in Lumen (Lichtstrom) angegeben.

Mit folgenden Formeln kann man die Watt-Zahl einer Glühbirne ungefähr mit der Lumen-Zahl einer LED vergleichen:

    Die Watt-Zahl einer Glühbirne (bis 60 W) mal 10 ergibt annähernd die  vergleichbare Lumen-Zahl.

    Die Watt-Zahl einer Glühbirne (ab 75, bis 150 W) mal 15 ergibt annähernd die vergleichbare Lumen-Zahl.

 

Außerdem gibt es bei LED`s die Farbtemperatur-Angaben in Kelvin (K).

Bis 1900 K entspricht in etwa Kerzenlicht.

2400 K bis 3300 K entspricht in etwa warmweißem Licht (Glühbirne).

3400 K bis 5200 K entspricht in etwa neutralweißem Licht.

Ab 5400K entspricht in etwa kaltweißem Licht.

 

Alle Angaben sind nur ungefähre Werte. Für die Richtigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen.